Finanzierung, Förderprogramme und ihre Kriterien im sozialen Wohnungsbau

Der soziale Wohnungsbau in Deutschland wird durch eine Vielzahl von Förderprogrammen unterstützt. Diese Programme stammen von verschiedenen Ebenen der Regierung, von der EU, sowie von privaten Unternehmen und Stiftungen. Ziel ist es, den Bau und die Instandhaltung von Wohnraum zu erleichtern und damit bezahlbaren Wohnraum für alle Schichten der Gesellschaft verfügbar zu machen.

Mit der Grundgesetzänderung vom 28. März 2019, die am 4. April 2019 wirksam wurde, ist es nunmehr möglich, dass der Bund den Ländern ab 2020 finanzielle Mittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellt, die zweckgebunden sind.

Der soziale Wohnungsbau soll durch die Unterstützung des Bundes gestärkt werden, um das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel von 100.000 öffentlich geförderten Wohnungen pro Jahr zu erreichen. Hierfür ist vorgesehen, den Ländern im Zeitraum von 2022 bis 2026 insgesamt 14,5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Für das Jahr 2023 sind 2,5 Milliarden Euro vorgesehen, wobei 500 Millionen Euro erstmalig für das Junge Wohnen bereitgestellt werden, also die Förderung von Wohnplätzen in Auszubildenden- und Studierendenwohnheimen.

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 2 Milliarden Euro bereitgestellt, wovon 1 Milliarde Euro für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau vorgesehen war. In den Jahren 2021 und 2020 wurden jeweils 1 Milliarde Euro an Finanzhilfen gewährt.

Finanzmittel decken nur etwa ein Viertel der gesetzten Ziele

Die aktuellen politischen Ambitionen sehen die Schaffung von 100.000 öffentlich geförderten Wohnungen pro Jahr vor, für die 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Auf den ersten Blick wirkt diese Zahl beeindruckend, doch eine einfache Kalkulation enthüllt, dass diese finanziellen Mittel nur einen Bruchteil des tatsächlichen Bedarfs decken.

Bei einer angenommenen Durchschnittsgröße von 65 Quadratmetern pro Wohnung ergibt sich ein jährlicher Bedarf an neuer Wohnfläche von 6,5 Millionen Quadratmetern. Legt man zugrunde, dass die Baukosten durchschnittlich bei etwa 5.000 EUR pro Quadratmeter liegen, erreichen wir eine Gesamtsumme von 32,5 Milliarden Euro, die für die Errichtung dieser Wohnungen erforderlich wären.

Bei einer Förderquote aus öffentlichen Mitteln von 30 % der Baukosten, um dieses Ziel zu unterstützen, wird einer Fördersumme von nahezu 10 Milliarden Euro benötigt. Mit den derzeit zugesagten 2,5 Milliarden Euro lässt sich also lediglich ein Viertel der erforderlichen Summe abdecken. Es wird deutlich, dass trotz der positiven Ansätze die bereitgestellten Mittel weit hinter dem zurückbleiben, was für eine substanzielle Veränderung auf dem Wohnungsmarkt notwendig ist. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die aktuelle Förderung nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist und eine erhebliche Aufstockung der finanziellen Mittel oder eine Überarbeitung der Strategie erforderlich macht, um die Wohnungsnot in Deutschland wirksam zu bekämpfen.

Die Ausgestaltung der finanziellen Unterstützung wird in Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern festgelegt. Die Verwaltungsvereinbarungen für den sozialen Wohnungsbau und das Junge Wohnen für das Jahr 2023 sind nach der Unterzeichnung durch alle 16 Bundesländer am 24. März 2023 in Kraft getreten.

In der Förderdatenbank des Bundes (Bund, Länder und EU) erhalten Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.

Typischer Projektverlauf bis zur Bewilligung einer Förderung

Ein typisches Projekt im sozialen Wohnungsbau beginnt mit einer sorgfältigen Vorprüfung, bei der das in Frage kommende Grundstück oder eine bestehende Baugenehmigung auf Konformität mit den Anforderungen des sozialen Wohnungsbaus geprüft wird. Nach dem Kauf des Grundstücks und der Beauftragung eines spezialisierten Architekten werden Vor- und Entwurfsplanungen erstellt, die dann bei der zuständigen Wohnraumförderstelle eingereicht werden. Die Förderstelle prüft die Planung und gibt bei Zustimmung das Signal für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Parallel dazu werden alle relevanten Unterlagen bei der Förderbank eingereicht, die nach ihrer Prüfung eine Förderzusage erteilt. Mit dieser Zusage können die Baumaßnahmen in Angriff genommen und die Fördermittel in mehreren Tranchen abgerufen werden. Die abschließende Auszahlung der Förderung oder Zuschüsse erfolgt nach der Fertigstellung und vollständigen Vermietung des Objektes und kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Fahrplan bis zur Bewilligung

Vorprüfung des Grundstücks

Abklärung der Eignung für sozialen Wohnungsbau bzw. Überprüfung einer vorhandenen Baugenehmigung auf Konformität.

Grundstückskauf

Erwerb des geeigneten Grundstücks.

Architektur

Beauftragung eines Architekten mit Expertise im sozialen Wohnungsbau.

Planungserstellung

Anfertigung von Vor- und Entwurfsplanung.

Einreichung bei der Wohnraumförder-
stelle

Vorstellung der Planung und Erlangung der Zustimmung.

Bauantrag

Erstellung und Einreichung nach Freigabe durch die Wohnraumförderstelle.

Einreichung weiterer Unterlagen

Übermittlung von Bonitätsnachweisen, Bauantragsunterlagen und Baukostenaufstellung an die Förderstelle oder direkt an die Förderbank.

Prüfung durch Förderbank

Begutachtung der eingereichten Unterlagen und Versand der Zusage.

Auszahlung der Baugelder

Freigabe der Mittel in 3-4 Tranchen entsprechend dem Baufortschritt.

Abschließende Förderung

Auszahlung von Zuschüssen nach vollständiger Vermietung und Fertigstellung, gestaffelt über mehrere Jahre.

Jedes Bundesland kann in der Handhabung der Prozesse und in der Auszahlung der Fördermittel spezifische Regelungen haben, daher ist es empfehlenswert, sich regional zu informieren und die Prozesse entsprechend anzupassen.

Bundesförderprogramme

Auf Bundesebene gibt es mehrere Förderprogramme, die den sozialen Wohnungsbau unterstützen. Die KfW-Bankengruppe bietet verschiedene Programme an, wie „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“, die darauf abzielen, umweltfreundlichen und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen.

Weiterhin gibt es Förderprogramme des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), die den sozialen Wohnungsbau finanziell unterstützen. Die Kriterien für die Inanspruchnahme dieser Förderungen sind vielfältig und abhängig vom jeweiligen Programm. Sie reichen von Einkommensgrenzen über ökologische Standards bis zu spezifischen Anforderungen an die Bauweise.

Landesförderprogramme

Auch auf Landesebene existieren zahlreiche Förderprogramme, die jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren können. Die Kriterien für diese Förderungen sind ähnlich wie auf Bundesebene und können Einkommensgrenzen, ökologische Standards und spezifische Anforderungen an die Bauweise beinhalten. Beispielhaft seien hier die verschiedenen Landesprogramme zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus genannt.

Liste Landesförderungen

Kommunale Förderprogramme

Auf kommunaler Ebene gibt es ebenfalls Förderprogramme, die auf die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Gemeinde oder Stadt zugeschnitten sind. Diese Programme können finanzielle Unterstützung für den Bau oder die Sanierung von Wohnraum bieten, sowie Zuschüsse für die Anmietung von Wohnraum für einkommensschwache Familien. Die Kriterien für diese Förderungen variieren von Gemeinde zu Gemeinde und sollten bei der jeweiligen Kommune erfragt werden.

EU-Förderprogramme

Die EU stellt ebenfalls Mittel zur Verfügung, um den sozialen Wohnungsbau in ihren Mitgliedsstaaten zu unterstützen. Diese Mittel können für verschiedene Zwecke verwendet werden, wie den Bau von Wohnraum, die Sanierung von Bestandswohnungen oder die Unterstützung von einkommensschwachen Mietern. Die Kriterien für die Inanspruchnahme dieser Fördermittel sind abhängig vom jeweiligen Programm und können von der EU-Kommission festgelegt werden.

Beispiele für EU-Förderprogramme sind die verschiedenen Strukturfonds, wie der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder der Europäische Sozialfonds (ESF), die Mittel für die Förderung von sozialem Wohnraum und die Integration von benachteiligten Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stellen.

Privatwirtschaftliche Förderungen

Neben staatlichen und EU-Förderungen gibt es auch eine Reihe von privatwirtschaftlichen Unternehmen und Stiftungen, die den sozialen Wohnungsbau unterstützen. Diese Förderungen können finanzielle Zuschüsse, Sachleistungen oder auch Beratungsdienstleistungen umfassen. Die Kriterien für die Inanspruchnahme dieser Fördermittel sind abhängig vom jeweiligen Anbieter und können variieren.

Privatwirtschaftliche Förderungen können von Unternehmen, Stiftungen oder anderen privaten Organisationen stammen. Ein Beispiel hierfür ist die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Zuschüsse für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden vergibt, die für Wohnzwecke genutzt werden. Als weiteres Beispiel dient die KfW-Stiftung kfw-stiftung.de, sie unterstützt verschiedene Programme im Bereich des sozialen Wohnungsbaus, insbesondere im Hinblick auf energieeffizientes Bauen und Sanieren.

Die Stiftung „Lebendige Stadt“ lebendige-stadt.de fördert Projekte, die die Lebensqualität in Städten verbessern, wozu auch der soziale Wohnungsbau zählen kann.

Die Montag-Stiftung-Urbane-Räume www.montag-stiftungen.de/ueber-uns/montag-stiftung-urbane-raeume setzt sich für eine nachhaltige und sozial gerechte Stadtentwicklung ein und fördert Projekte, die diese Ziele unterstützen.

Außerdem bieten viele katholische Bistümer und evangelische Landeskirchen ihren Mitgliedern Förderprogramme in Form von zinsgünstigen Darlehen oder Erbbaurechten.

Fazit

Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Deutschland erfolgt durch eine Vielzahl von Programmen auf verschiedenen Ebenen. Diese Programme sind essenziell, um bezahlbaren Wohnraum für alle Schichten der Gesellschaft verfügbar zu machen. Die Kriterien für die Inanspruchnahme dieser Förderungen sind vielfältig und abhängig vom jeweiligen Programm. Es ist daher wichtig, sich genau über die verschiedenen Programme und ihre Kriterien zu informieren, um die bestmögliche Förderung zu erhalten.